Der Immobilientransaktionsprozess erklärt

Der Ablauf einer Immobilientransaktion in der Dominikanischen Republik:

Immobilienauswahl: Der Prozess beginnt mit der Identifizierung und Auswahl einer Immobilie, die den Vorlieben und Bedürfnissen des Käufers entspricht. Ein vertrauenswürdiger Immobilienmakler kann bei diesem Prozess helfen, indem er Informationen über verschiedene Immobilien und Wohngegenden bereitstellt sowie Orientierung zu den aktuellen Marktbedingungen gibt.

Kaufangebot: Sobald eine Immobilie ausgewählt wurde, besteht der nächste Schritt darin, dass der Immobilienmakler ein Kaufangebot erstellt, das dem Verkäufer vorgelegt wird. Dieses Dokument legt die Bedingungen des Verkaufs fest, einschließlich Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und eventuellen Bedingungen. Es handelt sich um ein rechtlich bindendes Dokument, das vor der Einreichung von einem Anwalt oder Notar geprüft werden sollte.

Due Diligence: Je nach den Parteien kann die Due Diligence vor oder nach dem Kaufangebot und vor der Anzahlung beginnen. Der Anwalt kann mit der Due Diligence fortfahren und den Kauf an die Ergebnisse der innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführenden Due Diligence knüpfen. Das Kaufangebot kann je nach den Ergebnissen der Due Diligence angepasst werden.

Verkaufsversprechen („Promesa de Venta“): Stimmt der Verkäufer den im Kaufangebot festgelegten Bedingungen zu, wird ein bindendes Verkaufsversprechen von einem Anwalt oder Notar erstellt, der in der Dominikanischen Republik einen Rechtsabschluss besitzen muss. Das Verkaufsversprechen ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Details der Transaktion festlegt, einschließlich der vollständigen Namen und persönlichen Daten der Parteien, der rechtlichen Beschreibung der Immobilie, des Kaufpreises und der Zahlungsbedingungen, einer Verzugsklausel, des Übergabedatums, jeglicher durchgeführter Due Diligence sowie etwaiger Zusicherungen des Verkäufers. Es sollte von beiden Parteien in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet werden.

Kaufvertrag („Contrato de Venta“): Wird der Kauf in bar getätigt, kann es effizienter sein, direkt von mündlichen Verhandlungen zur Unterzeichnung eines Kaufvertrags überzugehen, statt den vorbereitenden Schritt eines Verkaufsversprechens zu durchlaufen. Der Kaufvertrag ist ebenfalls ein formelles, für beide Parteien bindendes Dokument, das von ihnen in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet wird und dazu dient, die Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer zu übertragen.

Ermittlung und Zahlung von Übertragungs- und Registersteuern: Der beglaubigte Kaufvertrag wird zum nächstgelegenen Finanzamt gebracht, wo eine Schätzung des Immobilienwerts beantragt wird. Das Finanzamt prüft, ob der Verkäufer seinen steuerlichen Pflichten nachgekommen ist, und benennt einen Gutachter für die Wertermittlung. Die Bestimmung der zu zahlenden Steuerhöhe kann je nach Verfügbarkeit des Immobiliengutachters einige Tage oder Wochen dauern.

Eintragung beim Grundbuchamt: Sobald die Immobilie bewertet und die Steuern bezahlt wurden, werden der Kaufvertrag und der Eigentumstitel des Verkäufers zusammen mit den vom Finanzamt bereitgestellten Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt für die Region hinterlegt, in der sich die Immobilie befindet.

Eigentumstitel: Beim Grundbuchamt wird der Verkauf eingetragen und ein neuer Eigentumstitel auf den Namen des Käufers ausgestellt. Die Immobilie gehört dem Käufer offiziell ab dem Zeitpunkt der Eintragung im Register.

Während des gesamten Prozesses ist es wichtig, mit einem vertrauenswürdigen Immobilienprofi und einem kompetenten Immobilienanwalt zusammenzuarbeiten.

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