Erbschaft von Immobilien in Punta Cana – Dominikanische Republik

Das gesetzliche Alter, um ein Testament in der Dominikanischen Republik zu errichten, liegt bei 18 Jahren. Obwohl Sie die Unterstützung eines Anwalts zur Erstellung eines Testaments in Anspruch nehmen können, ist dies keine Voraussetzung. In der Dominikanischen Republik ist es eine verbreitete Tradition, dass Familien ein „Generationentestament“ führen, das von Generation zu Generation weitergegeben und in der Regel an die Erben der Familie übergeben wird. Dies ist kein verpflichtender Prozess, sondern eine langjährige Tradition im Land.

In Bezug auf die Erbfolge ähnelt die Reihenfolge der Begünstigten der in den USA, mit der Ausnahme, dass die Kinder an erster Stelle stehen, gefolgt von Eltern und Geschwistern, Großeltern, Onkeln und Tanten, dann dem Ehepartner. Gibt es keine überlebenden Verwandten, geht das Vermögen an den Staat. Das Geld wird zu gleichen Teilen unter den Begünstigten aufgeteilt, beginnend mit dem höchsten Rang bis zum niedrigsten. Anders als in den USA gibt es keine Regelung für Pflichtanteile oder einen festen Betrag plus die Hälfte des restlichen Geldes für den Ehepartner.

Es ist überraschend festzustellen, dass der Ehepartner erst erbberechtigt ist, nachdem die anderen vier Optionen verstorben sind. Diese Regel ist in der Dominikanischen Republik selten relevant, da die meisten Familien mit Stiefkindern alle Kinder als gleichberechtigt und damit als erbberechtigt betrachten.

Steuerlich wird die Erbschaft mit einem Pauschalsatz von 3% für Immobilien besteuert, und Schenkungssteuern werden mit einem Pauschalsatz von 25% erhoben. Sowohl dominikanische als auch ausländische Personen, deren letzter Wohnsitz in der Dominikanischen Republik lag, unterliegen den dominikanischen Erbschaftssteuern. Die Erbschaft von in der Dominikanischen Republik gelegenen Immobilien unterliegt ebenfalls diesen Steuern, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Das Gesetz Nr. 288-04 senkte den Erbschaftssteuersatz auf 3% des Nachlasswerts nach Abzügen, wie von den Steuerbehörden festgelegt. Medizinische Kosten und Bestattungskosten, Schulden und Hypotheken können ebenfalls abgezogen werden. Der Satz erhöht sich auf 4,5% für Begünstigte, die nicht in der Dominikanischen Republik ansässig sind.

Begünstigte müssen innerhalb von 90 Tagen nach dem Tod des Erblassers eine Erklärung bei den Steuerbehörden einreichen, mit einer möglichen Verlängerung um weitere dreieinhalb Monate in komplexen Fällen. Verspätungen bei der Einreichung können zu einer Strafe von 2% pro Monat führen, bis zu einem Maximum von 50% der geschuldeten Steuer.

Interessant sind auch The Confotur Law – Tax Exemption for New Developments in Touristic Areas, DR Land Demarcation – The Deslinde Process Explained und The Real Estate Transaction explained.

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