Um den Eigentumstitel einer Immobilie in der Dominikanischen Republik auf Ihren Namen zu übertragen, muss nach dem Kauf folgender Prozess durchlaufen werden:

Bitte beachten Sie: Es wird dringend empfohlen, einen erfahrenen Immobilienanwalt mit der Abwicklung des Übertragungsprozesses zu beauftragen.
Um diesen Prozess zu beginnen, muss Ihr Anwalt folgende Dokumente bei der Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) hinterlegen:
1- Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Zahlung der Immobilienübertragung (FI-VABI-633).
2- Drei (3) Kopien des Eigentumstitels.
3- Original des notariell beglaubigten Kaufvertrags nebst drei (3) Kopien davon.
4- Drei (3) Kopien des Personalausweises des Käufers, beidseitig (entfällt bei Übertragung durch Pfändung oder Zwangsvollstreckung).
5- Drei (3) Kopien des Personalausweises des Verkäufers, beidseitig (entfällt bei Übertragung durch Pfändung oder Zwangsvollstreckung).
7- Kopie des Personalausweises des Vertreters (gilt, wenn ein Anwalt den Antrag stellt).
Diese Dokumente müssen bei der Bewertungsstelle der örtlichen Verwaltung der Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) hinterlegt werden.
Falls eine der beteiligten Parteien eine Gesellschaft ist, werden folgende Dokumente benötigt:
Kopie des nationalen Steuerregisters (RNC).
Kopie des Personalausweises des Gesellschaftsvertreters.
Kopie des außerordentlichen Gesellschafterbeschlusses.
Von allen Dokumenten werden 3 Kopien benötigt.
Schritte für die Übertragung einer Immobilie:
-Erster Schritt: Der Anwalt geht zur Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) mit einer Kopie der gesamten Akte und beantragt die Berechnung der Immobilienübertragungssteuer (3%).
-Zweiter Schritt: Der zu zahlende Gesamtbetrag muss per Scheck bei einer dominikanischen Geschäftsbank bezahlt werden. Der Scheck muss zuvor bei derselben Bank erworben und auf den Namen des Steuereinnehmers ausgestellt werden, mit dem Verwendungszweck: „Zahlung der Immobilienübertragung zugunsten von: unter Angabe des vollständigen Namens des Käufers.“
-Dritter Schritt: Der Anwalt geht erneut zur Generaldirektion für Innere Steuern (DGII), legt das ausgefüllte Formular zur Zahlung der Immobilienübertragung (FI-VABI-633) zusammen mit den Originaldokumenten und 3 Kopien vor und hinterlegt den Scheck an der Kasse.
Die Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) stellt Folgendes aus:
- Eine Quittung für die Dokumente.
- Eine blaue Quittung für die Zahlung der 3%igen Übertragungssteuer.
- Sie versehen den Originalvertrag mit einem Stempel, der den gezahlten Übertragungsbetrag angibt.

Vierter Schritt: Der Anwalt nimmt eine Fotokopie der Quittungen der DGII und des gestempelten und unterschriebenen Vertrags und geht zusammen mit den anderen bereits genannten Dokumenten zur örtlichen Grundbuchbehörde, um folgende Dokumente zu hinterlegen:
- Original des Kaufvertrags.
- Original des Eigentumstitels.
- Originalquittung der Übertragungssteuerzahlung.
- Kopie der Ausweisdokumente der Parteien.
- Den entsprechenden Plan der Immobilie.
- Quittung einer aktuellen Zahlung der Luxuswohnungs- und unbebauten Stadtgrundsteuer oder eine Bestätigung der DGII, dass die Immobilie nicht dieser Steuer unterliegt.
- Vollmacht, falls zutreffend.
- Gesetzliche Stempelmarken und Quittungen
Die Grundbuchbehörde stellt dann einen Barcode mit einem voraussichtlichen Liefertermin für den neuen Eigentumstitel auf Ihren Namen aus.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Übertragungen aus folgenden Gründen: Pfändung, Übertragung einer als Preis in einer Verlosung oder Lotterie gewonnenen Immobilie, einer geschenkten Immobilie, einer aus einer Erbschaft resultierenden Immobilie, einer Übertragung aufgrund einer Scheidung, unter anderem, die Anforderungen bei der DGII überprüft werden müssen, da nicht immer dieselben Anforderungen gelten.

Anforderungen für Ausländer:
Ausländer, die eine Immobilie in der Dominikanischen Republik kaufen, müssen dieselben Verfahren befolgen und dieselben Verpflichtungen wie dominikanische Bürger erfüllen. Zusätzlich zur Vorlage ihres Reisepasses und eines zweiten Ausweisdokuments wie eines Führerscheins müssen sie jedoch auch eine Nationale Steuerregisternummer (RNC) erhalten, um die Immobilie auf ihren Namen zu besitzen. Diese Anforderung gilt für Ausländer, die als Privatpersonen eine Immobilie erwerben.
Interessant sind auch Inheritance of Property in Punta Cana – Dominican Republic, The Real Estate Transaction explained und The Due Diligence Process.